Hier können Sie eine Buchungsanfrage für unser Freizeitgelände stellen
Die Buchung des Freizeitgeländes ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet und die volle Geschäftsfähigkeit besitzen.
Mit Abgabe der Buchungsanfrage versichert der Mieter, volljährig und geschäftsfähig zu sein sowie im eigenen Namen bzw. mit entsprechender Vertretungsbefugnis zu handeln.