Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Freizeitgelände Kirchvers
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Vermietung des Freizeitgeländes mit Blockhaus, Schlafhaus, Außenflächen und Einrichtungen an Privatpersonen, Vereine und Einrichtungen (nachfolgend „Mieter“). Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsabschluss (digital)
Buchungsanfragen erfolgen in der Regel über das Portal gruppenhaus.de. Eine Anfrage stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn die Buchung durch den Vermieter digital per E‑Mail bestätigt wird. Maßgeblich sind Inhalt und Umfang der Buchungsbestätigung.
3. Geschäftsfähigkeit
Die Buchung des Freizeitgeländes ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet und die volle Geschäftsfähigkeit besitzen.
Mit Abgabe der Buchungsanfrage versichert der Mieter, volljährig und geschäftsfähig zu sein sowie im eigenen Namen bzw. mit entsprechender Vertretungsbefugnis zu handeln.
Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit geeignete Nachweise (z. B. Ausweiskopie, Vereinsvollmacht) anzufordern.
4. Mietgegenstand und Nutzung
Zum Mietgegenstand gehören:
- Blockhaus mit Gruppenraum, Küche, zwei Waschräumen, zwei WCs, sowie einer Dusch‑/WC-Einheit,
- Schlafhaus mit 14 Zimmern (insgesamt 37 Betten), großem und kleinem Gruppenraum sowie zwei Dusch‑/WC‑Einheiten,
- Außenanlage mit überdachter Feuerstelle, großer Wiese (Zelten erlaubt),
- drei Gartenholzhütten (Übernachtung mit Feldbetten/Isomatten möglich),
- 20 Bierzelt‑Garnituren.
Das Gelände wird typischerweise genutzt für Familienfeiern, Freizeiten, Kinder- und Jugendfreizeiten, Klassenfahrten sowie Seminare.
Die Nutzung ist ausschließlich im vereinbarten Rahmen zulässig.
Öffentliche oder gewerbliche Veranstaltungen sowie eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
5. Preise, Zahlung
Es gelten die in Angebot bzw. Buchungsbestätigung genannten Preise.
Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 40 % des vereinbarten Mietpreises fällig.
Die Anzahlung bezieht sich ausschließlich auf den Grundpreis des Aufenthalts und nicht auf variable Kosten, insbesondere Verbrauchskosten (Strom, Gas, Wasser) sowie Zimmerzuschläge.
Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zu leisten.
Hierfür wird eine separate Anzahlungsrechnung erstellt.
Die Anzahlung dient der verbindlichen Sicherung der Buchung.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben.
Die verbleibenden Kosten werden nach dem Aufenthalt im Rahmen der Schlussrechnung abgerechnet.
Diese umfasst insbesondere die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten sowie ggf. vereinbarte Zusatzleistungen.
Eine Kaution wird nicht erhoben; etwaige Schäden oder Nachberechnungen werden im Rahmen der Schlussrechnung berücksichtigt
6. Stornierung durch den Mieter
Bei Stornierungen nach verbindlicher Buchung gelten folgende Gebühren:
– bis 61 Tage vor Anreise: 40 %
– 60–29 Tage vor Anreise: 60 %
– 30–15 Tage vor Anreise: 80 %
– ab 14 Tagen vor Anreise: 100 % des Gesamtpreises.
Eine Reduzierung erfolgt unabhängig davon nicht, ob eine Wiedervermietung gelingt.
7. Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt des Vermieters ist möglich bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Schäden, behördlichen Auflagen oder unzulässiger Nutzung. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Aufsicht, Pflichten und Haftung des Mieters
Der Mieter übernimmt die Aufsicht über seine Gruppe und insbesondere über Minderjährige. Das Gelände und die Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln; Schäden sind unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für alle von ihm, seinen Teilnehmern oder beauftragten Dritten schuldhaft verursachten Schäden. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
9. Feuerstelle / Sicherheit
Die Feuerstelle darf nur entsprechend der aktuellen Brand‑ und Wetterlage genutzt werden, stets unter Aufsicht und unter Beachtung vorhandener Hinweise.
10. Nachtruhe
Das Gelände liegt außerhalb des Dorfes; in rund 200 m Entfernung befindet sich ein Campingplatz. Bitte deshalb insbesondere im Außenbereich auf ruhiges Verhalten achten. Aktivitäten im Haus sind in der Regel möglich, sofern Fenster und Türen geschlossen bleiben und keine Störungen nach außen dringen.
11. Bettwäsche / Betten
Bettwäsche ist zwingend mitzubringen. Die Nutzung der Betten ohne Bettwäsche ist nicht gestattet. Betten, Matratzen, Decken und Kissen dürfen nicht in andere Räume getragen werden.
12. Reinigung und Müll
Das Objekt ist besenrein zu übergeben. Restmüll ist in die Restmülltonne, Papier in die Papiertonne zu entsorgen; Glas ist zu den Containern im Dorf zu bringen. Zusätzlicher Reinigungsaufwand kann berechnet werden.
13. Hunde
Hunde sind grundsätzlich erlaubt. Hundekot hat auf dem Gelände nichts zu suchen; Gassi‑Runden sind außerhalb des Geländes zu gehen.
14. Genehmigungen
Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Musik, Ausschank, Zelte) sind vom Mieter rechtzeitig einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen.
15. Preisanpassung bei langfristigen Buchungen
Bei Verträgen, die mehr als 12 Monate vor Anreise geschlossen werden, ist der Vermieter berechtigt, den Preis einmalig anzupassen. Die Anpassung ist auf maximal 15 % begrenzt und spätestens 6 Monate vor Anreise schriftlich mitzuteilen. Bei höheren Anpassungen kann der Mieter innerhalb von 14 Tagen kostenfrei zurücktreten.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht; ergänzend das Recht des Landes Hessen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.